Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB §1) Veranstalter behr-outdoorcoaching Clemens Behr Bürgerstr. 7 04279 Leipzig
§2) Art, Umfang und Preis der Veranstaltung Zwischen dem Kunden und behr-oudoorcoaching werden die Art, der Umfang, der Preis und die Leistung des Trainings, Kurses, Coachings schriftlich oder via Mail vereinbart.
§3) Anmeldung Die Anmeldung/Buchung erfolgt schriftlich über das Buchungsformular der Homepage, per Mail, mündlich oder per Telefon. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch behr-outdoocoaching kommt ein gültiger Vertrag zustande.
§4) Zahlung Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung. Die Rechnung ist vor der Veranstaltung zu begleichen. Eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Preises ist direkt nach der Buchung zu entrichten. Der restliche Betrag ist bis 2 Wochen vor Beginn der Aktivität zu begleichen.
§5) Rücktritt durch behr-outdoorcoaching vor Aktivitätsbeginn Ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag durch behr-outdoorcoaching ist unter folgenden Gegebenheiten möglich:
Dem Kunden entstehen hierdurch keine weiteren Kosten und bezahlte Beträge werden abzüglich der Anzahlung zurückerstattet.
§6) Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss durch behr-outdoorcoaching Behr-outdoorcoaching behält sich vor, das Programm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) dies erfordern. Gleichwertige Ersatzleistungen werden in Absprache mit dem Kunden erbracht. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung um mehr als 10% zu Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
§7) Stornokosten
Ein Rücktritt durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Eine Stornierung 6 Wochen vor dem gebuchten Programm ist kostenlos. Bei einem Rücktritt 6-2 Wochen vor dem Programm werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt 2-0 Wochen oder bei Nichterscheinen ist der gesamte Rechnungsbetrag als Stornogebühr mit Einschränkungen zu entrichten..
Eine Reduzierung der Teilnehmeranzahl durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Eine Reduzierung bis 6 Wochen vor dem gebuchten Programm ist kostenlos. Dabei darf die vorher vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten werden. Bei einer Reduzierung 6-2 Wochen vor der Veranstaltung werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl 2-0 Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen ist der gesamte Rechnungsbetrag zu entrichten.
§8) Abbruch der Veranstaltung durch den Kunden Bricht ein Kunde eine Veranstaltung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Kunde.
§9) AGBs der Partner Werden bei mehrtägigen Programmen Übernachtung, Verpflegung und Seminarräumlichkeiten vermittelt, gelten die AGBs und die Stornokosten des jeweiligen Partners und liegen der Buchungsbestätigung bei. Anfallende Stornokosten werden vom Kunden getragen.
§10) Mitwirkungspflicht Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht bei der Gruppenbegleitperson. Der Veranstalter ist für die Umsetzung des vereinbarten Programms verantwortlich. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhalten behält sich der Veranstalter vor, dass Programm abzubrechen.
§11) Teilnahmebedingungen Aus medizinischer Sicht dürfen keinerlei Bedenken an einer Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen müssen dem Veranstalter im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden. Die personenbezogenen Angaben werden vertraulich behandelt. Der Veranstalter behält es sich vor, Teilnehmende aus Gründen der Gesundheit nicht am Programm teilnehmen zu lassen. Die Teilnahme an Programmen unter Einfluss von Drogen, Alkohol, oder Psychopharmaka ist nicht erlaubt. Bei Einnahme von Medikamenten, deren Einnahme und Wirkung relevant für die Gesunderhaltung des Teilnehmenden sind, besteht eine Informationspflicht seitens des Teilnehmenden. Bei Ausschluss nach Beginn der Aktivität greift §8 der AGB´s.
§12) Ausrüstung Alle vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist und bleibt unverletzliches Eigentum von behr-outdoorcoaching. Die leihweise überlassen Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung haftet der Vertragspartner in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Ausrüstung einer Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung zu unterziehen und gewährleistet den aktuellen Standard der Ausrüstung.
§13) Nutzungsrechte Die von behr-outdoorcoaching angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen, Konzeptionen, Präsentationen und Unterlagen sind geistiges Eigentum von behr-outdoorcoaching und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt, verbreitet oder umgesetzt werden.
§14 Versicherung Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Hiergegen ist der Teilnehmende nur im Rahmen seines eigenen Versicherungsschutzes abgesichert. Der Veranstalter empfiehlt eine selbstständige Absicherung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
§15) Beanstandungen Beanstandungen oder erlittene Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Hilfspersonen oder andere Trainer, die nicht der Veranstalter sind, sind nicht befugt, in dessen Namen Forderungen anzuerkennen. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels Einschreiben beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung der Aktivitätsleitung sowie vorhandene Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder unterlassener oder zu spät erfolgter Beanstandung verfallen sämtliche Ansprüche.
§16 Anwendbares Recht Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterliegen dem deutschen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, kommen diese zur Anwendung.
§17 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
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